Im Rahmen einer internen Lehrerfortbildung erweiterte das Kollegium seine digitale Kompetenz zu einer immer bedeutsam werdenden Technologie im Zusammenhang mit Schule.
Künstliche Intelligenz (KI), im besonderen Maße ChatGPT, der im November 2022 veröffentliche Textroboter, wird gemäß einer deutschlandweiten Umfrage bereits von mehr als zwei Drittel aller Schüler und Studenten genutzt. Dieses Tool kann in Dialogform Fragen beantworten, Texte in allen Sprachen erstellen, bearbeiten, zusammenfassen, aber auch mathematische Gleichungen lösen sowie Computerprogramme erstellen und vieles mehr.
Daher ist es unumgänglich, dass wir uns als Schule mit dieser neuen Technologie zeitnah auseinandersetzen. So gilt es, das Potenzial, aber auch die Risiken dieses Tools kennenzulernen und seine Einsatzmöglichkeiten abzuwägen. Dabei werden insbesondere Standards z.B. zur Bewertung von textgenerierten Bearbeitungen (Hausaufgaben, Facharbeiten) und die rechtskonforme Nutzung im Fokus stehen müssen.
Herr van Hall informierte in seinem Fachvortrag über KI und ChatGPT über die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten, Vorteile, Chancen, aber auch Risiken dieser „revolutionären“ Technologie. Anschließend erprobte sich das Kollegium anhand verschiedenster Fallbeispiele in der allgemeinen, dann aber auch fachspezifischen Nutzung dieses Chatbots. Die Lehrkräfte lernten u.a. dabei auch die arbeitserleichternden, unterrichtsunterstützenden Vorteile kennen. Dennoch herrscht im Kollegium eine gewisse Skepsis, wenn es um die rechtskonforme Nutzung dieses Tools gerade für eine bildungsgerechte Bewertung von Schülerleistungen, die mit textgenerierenden Tools erbracht wurden.
Unterricht wird sich durch KI verändern, damit er auch besser wird, ist eine fachgerechte Nutzung unabdingbar.
Herausfordernd dabei wird in diesem Zusammenhang auch die Vermittlung einer angemessenen Medienkompetenz, damit sich z.B. die lernkognitiven Prozesse bei Schülern nicht verschlechtern.
Ein sicherer Umgang mit Ki-Tools wird somit immer wichtiger. Daher erwarten wir als Schule zudem weitere verbindlichere Vorgaben vom Land NRW.