Elternmitwirkung

Als Erziehungsberechtigte sind wir alle mitverantwortlich für eine gute Bildung unserer Kinder. Das Recht der Eltern zur Mitwirkung hat einen hohen Stellenwert und ist in Nordrhein-Westfalen in der Landesverfassung verankert. Dies ist durch das Schulgesetz (SchulG) der Landes Nordrhein-Westfahlen im Einzelnen geregelt.

Laut § 62 SchulG (Grundsätze der Mitwirkung) „wirken Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung in der Schule“. Zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gehören der offene Austausch von Meinung und Informationen, eine Kultur des Dialogs, der Respekt vor der Meinung anderer und der Wille zum Konsens.

Eltern können sich am Gymnasium Mariengarden in vielfältiger Form engagieren.

Klassenpflegschaft/Jahrgangsstufenpflegschaft

Mitglieder der Klassenpflegschaft sind alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse, mit beratender Stimme der/die Klassenlehrer/in. Besteht kein Klassenverband, bilden die Eltern der Schülerinnen und Schüler die Jahrgangsstufenpflegschaft (ab der Oberstufe).

Die Klassen- oder Jahrgangsstufenpflegschaft berät über schulische Angelegenheiten, insbesondere die der Klasse, und sie vertritt die Interessen der Eltern bei der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Klasse bzw. der Jahrgangsstufe. In der Regel finden mindestens einmal jährlich Klassenpflegschaftssitzungen statt.

Zu Beginn des Schuljahrs wird der oder  die Klassen-/Jahrgangsstufenpflegschaftsvorsitzende sowie dessen/deren Stellvertretung gewählt (Bei den Jahrgangsstufenpflegschaften wird für jeweils 20 Schüler je ein Vorsitz und eine Stellvertretung gewählt). Sie gehen als Vertreter der Eltern ihrer Klasse/Jahrgangsstufe in die Schulpflegschaft.

Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die gewählten Vorsitzenden der Klassen- bzw. Jahrgangsstufenpflegschaften. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule und berät zu allen wichtigen Angelegenheiten der Schule. Diese wählt zu Beginn des Schuljahrs ihren Vorsitz und dessen Stellvertretung, ebenso wie die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Schulpflegschaftssitzungen finden mindestens einmal jährlich statt. Der oder die Schulpflegschaftsvorsitzende vertritt die Eltern der gesamten Schule nach außen und ist ebenfalls Mitglied der Schulkonferenz.

Die Informationen zur aktuellen Schulpflegschaft finden Sie hier.

Schulkonferenz

Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleitung sowie die gewählten Vertreter der Lehrkräfte, Eltern und Schüler/-innen. Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsorgan einer Schule. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule.

Privates Gymnasium der Oblatenmissionare